6. KI-Ethik-Empfehlungen der UNESCO

Eine abstrakte Darstellung einer Computerplatine, sowie ein Gehirn was durch eine Muster einer Platine dargestellt ist

Bildquelle: "Ohne Titel" von Steve JohnsonLizensiert unter: Unsplash Lizenz

In Anbetracht der potenziellen Risiken von KIs wie beispielsweise Chat-GPT ist es wichtig, sich mit ethischen Richtlinien für künstliche Intelligenz auseinanderzusetzen. Die UNESCO hat umfassende Empfehlungen entwickelt, die die ethische Verantwortung bei der Nutzung von KI betonen. Die UNESCO hat bereits ganzheitliche KI-Ethik-Empfehlungen formuliert, die in einem offenen und inklusiven Prozess ausgehandelt wurden. Sie sind Leitplanken für politische Entscheidungen. Der Fokus der Empfehlungen liegt neben menschenrechtlichen Verpflichtungen auch auf »blind spots« wie KI und Gender, KI und Bildung, KI und Nachhaltigkeit, KI und der Globale Süden (Entwicklung) sowie KI und Bildung. Sie fordern außerdem klare Verfahrens- und Transparenzpflichten (Kettemann, o. J.).

Die definierten Handlungsansätze für KI-Akteur*innen in Politik und Verwaltung sind zusammengefasst:

  1. KI muss Menschenrechte achten, sichern und fördern
  2. Ethische (und rechtliche) Leitplanken müssen im gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen eingehalten werden
  3. KI-Daten müssen möglichst öffentlich verfügbar sein
  4. KI muss zu gesellschaftlicher Vielfalt beitragen
  5. KI muss öffentlich überwacht werden
  6. KI muss global zugänglich werden
  7. KI muss zur Realisierung der SDGs beitragen
  8. KI-Standards müssen in inklusiven Prozessen ausverhandelt werden (Kettemann, o. J.).

Das ganze Dokument »UNESCO-Empfehlungen zur Ethik Künstlicher Intelligenz. Bedingungen zur Implementierung in Deutschland« kann unter dem Link nachgelesen werden.

Quelle:

Kettemann, M. C. (o. J.). UNESCO-Empfehlung zur Ethik Künstlicher Intelligenz.: Bedingungen zur Implementierung in Deutschland. UNESCO. https://www.unesco.de/sites/default/files/2022-03/DUK_Broschuere_KI-Empfehlung_DS_web_final.pdf